Kaufabwicklung

 

Wenn Sie sich für eine Immobilie entschieden haben, gehen wir wie folgt vor:

 

  • Die Immobilie wird zur Sicherheit von unserem Architekten ein letztes Mal auf Konformität und Legalität überprüft.
  • Abschließen eines Vorverkaufs-Vertrags zwischen Ihnen und der CasaSarda. Wir sind vom Verkäufer schriftlich dazu bevollmächtigt.
  • Nach erfolgter Anzahlung auf das Durchlaufs-Konto der CasaSarda (auch für diesen Schritt sind wir im Besitz der nötigen schriftlichen Vollmacht) organisieren wir die Kaufabwicklung mit unserem Notar.
  • Sie erhalten via E-Mail ein Vertragsexemplar zur Studie und zur Prüfung.
  • Sie erhalten einen Terminvorschlag zur Verurkundung.
  • Die Zahlungsabwicklung für den Restbetrag kann auf Wunsch über uns, oder direkt mit dem Verkäufer getätigt werden.
  • Die Verurkundung findet im Büro des zuständigen Notars statt.
  • Ein deutsch sprechender Mitarbeiter der Casa Sarda begleitet Sie bei der Prozedur der Verurkundung.

 

Gesetzgebung:

 

  • Der Notar darf nur überschreiben, wenn der gesamte Kaufpreis und die Überschreibungskosten bezahlt worden ist.
  • Der Notar darf nur überschreiben, wenn er sicher ist, dass die Käuferschaft der italienischen Sprache mächtig ist und den Inhalt des Kaufvertrages versteht. Sollte dies nicht der Fall sein, muss ein vereidigter Übersetzer den Vertrag übersetzen.

 

Nötige Dokumente:

 

  • Codice Fiscale (Italienische Steuernummer)
  • Identitätskarte